2. Sondierungsgespräch zum Haustarif in der NWZ – die Geschäftsführung legt Eckpunkte vor

Im zweiten Sondierungsgespräch hat die Geschäftsführung der Nordwest-Zeitung den Gewerkschaften DJV und ver.di ein Papier mit Eckpunkten vorgelegt und erläutert. Obwohl die Gewerkschaften sich bereit gezeigt haben, über diese Eckpunkte offen und ohne Vorfestlegung möglicher Ergebnisse zu verhandeln, war die Geschäftsführung nicht bereit, in Tarifverhandlungen einzusteigen. Erst nach einem Spitzengespräch mit den Gewerkschaften sei eine Verhandlungsaufnahme denkbar. Ein Termin dafür wird nun gesucht und vermutlich Im Januar stattfinden.

Die Vertreter der Gewerkschaften haben den folgenden Eckpunkte-Katalog zur Kenntnis genommen und dazu weitere Erläuterungen erhalten. Vorangestellt wird von der Geschäftsführung, dass die NWZ mit dem Restrukturierungsprojet „Z“ Beschäftigungssicherung erreicht und durchgehalten habe. Und dass in der Zeit seit 2002 ein bestehender „Bedarf an neuen Mitarbeitern bisher über die Leiharbeit abgedeckt wurde“. In einem Haustarifvertrag für den Verlag, der die Voraussetzung für Neueinstellungen im Verlag darstelle, müsse die folgende Punkte beinhalten.

• Arbeitszeit:
o Bestandsbeschäftigte: Status quo – keine Veränderungen,
o Neueinstellungen: 40 Stunden, bei Übernahme von NWP-Beschäftigten status quo wie jetzt in der NWP vereinbart.

• Vergütung:
o Bestandsbeschäftigte behalten den status quo und erhalten die Tariferhöhungen aus dem Flächentarif-Abschluss im Sommer 2011, also zwei Einmalzahlungen von 200 € und 1,5 % Tariferhöhung ab Mai 2012.
o Neueinstellungen sollen um x% im Vergleich zum Flächentarif abgesenkte Vergütungen erhalten. Bei der Übernahme von NWP-Beschäftigten soll der status quo ohne Tariferhöhungen fortgeführt werden. Erst in folgenden Tarifrunden sind Tariferhöhungen verhandelbar. Das bestehende „Gap“ zwischen Bestandsbeschäftigten und Neueinstellungen aus der NWP soll dauerhaft auch für die nächsten Tarifrunden festgeschrieben werden. Beispielsweise über eine langandauernde Laufzeit für die Struktur der Vergütungsdifferenzen.
o Die Berufsjahresstaffel soll angepasst werden. (Dies wurde nicht weiter ausgeführt soll aber wohl Kappung bedeuten.)

• Altersversorgung:
o Bestandsbeschäftigte behaltend den status quo
o Neueinstellungen werden dem gleichgestellt.

Auf Nachfragen zu den o.g. hier im O-Ton zitierten Eckpunkten erläuterte die Geschäftsführung weiterhin. Ein zweite Gehaltsstruktur als Fortführung des des status quo und die neue Arbeitszeit von 40 Stunden seien die entscheidenden Bedingungen für einen Haustarifvertrag. Auf die Nachfrage der Gewerkschaften, dass damit ja sogar noch eine dritte Beschäftigtengruppe mit noch niedrigerer Vergütung durch Verlängerung der Wochenarbeitszeit geschaffen werde solle, wurde bestätigt, dass diese längere Arbeitszeit für Neueinstellungen Teil des Tarifergebnisses sein müsse.

Auch wenn die Gewerkschaften daraufhin nach kurzer Beratung deutlich gemacht haben, dass dieses Modell keinen akzeptablen Rahmen für einen Haustarifvertrag darstelle, haben DJV und ver.di erklärt über alle Bestandteile verhandlungsbereit zu sein, der Aufnahme von Verhandlungen stehe damit dann wohl nichts mehr im Wege.
Doch die Geschäftsführung unterstellte, die Gewerkschaften wollten nur zum Schein Verhandlungen aufnehmen und die erklärte Verhandlungsbereitschaft sei nicht glaubhaft und überzeugend. Es müsse ein weiteres Sondierungsgespräch geführt werden, mit Spitzenvertretern der beiden Gewerkschaften. Auch dazu haben die beiden Gewerkschaften ihre Bereitschaft erklärt. Ein Termin dafür wird im Nachgang zum zweiten Sondierungsgespräch gesucht und wird voraussichtlich im Januar stattfinden.

Inhaltliche Verhandlungen haben nicht stattgefunden, weil die Geschäftsführung darauf beharrte, Vorfestlegungen im Sinne der Eckpunkte zu treffen bevor überhaupt die Aufnahme von Verhandlungen offiziell erklärt werden könne.

Dies war für die Gewerkschaften nicht nachvollziehbar, da die vorgelegten Eckpunkte ganz offensichtlich für die Mitarbeiter in der NWZ (in Verlag und Servicegesellschaft) und NWP kaum einen Vorteil beinhalten und erst in offenen und vorbehaltlosen Verhandlungen ein Gesamtpaket zu erreichen wäre. Denn bisher sieht die Geschäftsführung nur einseitig aufgestellte Grundsätze vor:

• Eine dauerhafte Ankopplung an den Flächentarifvertrag soll nicht stattfinden.

• Eine zweite Gehaltsstruktur für Kolleginnen und Kollegen, die aus der NWP in der NWP eingestellt werden, soll sich ohne Möglichkeit der stufenweisen Annäherung dauerhaft fortsetzen.

• Die weiteren Beschäftigungsbedingungen aus der NWP sollen als „status quo“ und über viele Jahre festgeschrieben werden.

• Neueinstellungen sollen im Vergleich dazu sogar noch eine niedrigere dritte Vergütungsstruktur erhalten, weil die gleiche Vergütung auf Basis von 40 Std./Woche, also 5 Stunden mehr als in der NWP, berechnet wird. „Neueinstellungen vom Markt“, wie die Geschäftsführung es bezeichnet, müsse zu diesen abermals abgesenkten Bedingungen stattfinden.

• Die Tariferhöhungen für Beschäftigte in Verlag und Servicegesellschaft sind bereits von der Geschäftsführung zugesagt worden.

• Die Gleichbehandlung bei der Altersversorgung ergibt sich für Redakteurinnen und Redakteure aus dem in Verlagen allgemeinverbindlichen, also unabdingbaren Tarifvertrag und für andere Beschäftigte aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Klarer ist nun geworden, dass es seitens der Geschäftsführung kein Angebot gibt, für seit vielen Jahren in der NWZ beschäftigte Kolleginnen und Kollegen über Verbesserungen beim Wechsel von der Leiharbeitsfirma NWP in den Verlag zu verhandeln; außer über die gesetzlich zwingend zustehenden. Und es soll die dritte Gruppe mit „Neueinstellungen vom Markt“ geschaffen werden.

Weiterhin unklar bleibt, ob die Geschäftsführung bereit ist, Tarifverhandlungen zu führen oder nur Zusagen zu einseitig aufgestellten Forderungen erwartet.

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